Anwaltskanzlei Heiermann

Strafrecht

Strafrecht und Verkehrsrecht sind meine Leidenschaft und stehen seit jeher im Fokus meiner anwaltlichen Tätigkeit. Als Fachanwalt für Strafrecht habe mich auf die bundesweite Verteidigung in Strafverfahren und Bußgeldsachen spezialisiert und nehme die Interessen meiner Mandantschaft sowohl im Bereich der Wahl-, als auch der Pflichtverteidigung wahr. Haben Sie Fragen mit straf- oder ordnungsrechtlichem Bezug oder Bedarf an einer entsprechenden Rechtsberatung, so stehe ich Ihnen gern als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Wenn Sie Beschuldigter in einem Straf- oder Bußgeldverfahren sind, biete ich Ihnen gern meine Dienste als qualifizierter Strafverteidiger mit langjähriger Erfahrung an und schicke Folgendes vorweg:

Machen Sie keinesfalls Angaben zur Sache ohne darüber zuvor mit Ihrem Anwalt zu reden! Denken Sie stets an das Sprichwort: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!“

Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder eine Ladung erhalten, nehmen Sie zuerst Kontakt mit Ihrem Verteidiger auf. Schweigen Sie als Beschuldigter und holen Sie zunächst qualifizierten Rechtsrat ein! Die gilt umso mehr im Fall einer Festnahme, Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme. Sie haben jederzeit das Recht, sich an einen Verteidiger zu wenden! Lassen Sie dieses Recht auf keinen Fall ungenutzt und bestehen Sie darauf Ihren Anwalt hinzu zu ziehen!

Auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten bin ich für Sie in Notfällen über meine 24h-Notfallnummer unter 02335 / 8470742 an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr erreichbar. Zögern Sie nicht, sich an mich zu wenden!

Sie sind nicht verpflichtet irgendetwas zu unterzeichnen. Insbesondere bei Durchsuchungen und Sicherstellungen / Beschlagnahmen werden den Betroffenen häufig Dokumente zur Unterschrift vorgelegt, um deren Einverständnis mit der Durchsuchung bzw. Sicherstellung einzuholen. Achten Sie darauf, dass Sie weder einer Durchsuchung noch einer Sicherstellung von Gegenständen zustimmen! Widersprechen Sie einer Sicherstellung / Beschlagnahme und bestehen Sie darauf, dass Ihr Widerspruch von den Beamten vor Ort in einem entsprechenden Formular dokumentiert wird! Lassen Sie sich sodann eine Durchschrift davon und eine vollständige Auflistung der beschlagnahmten Gegenstände aushändigen!

Sollte es sogar dazu kommen, dass Ihnen ein Haftbefehl vorgehalten wird und sodann Ihre Festnahme erfolgt, so versuchen Sie – auch wenn Ihnen dies schwer fällt – Ruhe zu bewahren! Die Polizei wird Sie nun mitnehmen. Lassen Sie sich auch in dieser Situation nicht dazu hinreißen, Angaben zu machen, ohne dass Sie zuvor Gelegenheit dazu erhalten haben, mit einem Rechtsanwalt zu sprechen! Dies gilt auch dann, wenn Sie selbst glauben, dass Sie mit einer Aussage Ihre Freilassung fördern; dies ist ein Trugschluss! Spätestens am nächsten Tag sind Sie ohnehin einem Haftrichter vorzuführen. Dieser prüft die Voraussetzungen eines Vollzugs der Untersuchungshaft, also ob ein dringender Tatverdacht besteht und Haftgründe vorliegen. Als Haftgrund kommt zum Beispiel eine Fluchtgefahr und / oder Verdunkelungsgefahr in Betracht. Erfahrene Strafverteidiger schaffen es oftmals, Sie aus der Untersuchungshaft zu bekommen.

Nutzen Sie die Kompetenz eines qualifizierten Rechtsanwalts, der Sie verteidigt, Akteneinsicht nimmt und die notwendigen Schritte veranlasst!

Dies gilt nicht weniger in Bußgeldsachen, also z. B. wenn Ihnen eine Geschwindigkeitsübertretung, ein Rotlichtverstoß, die verbotene Benutzung eines Handys während der Fahrt, eine Abstandsunterschreitung oder Ähnliches vorgeworfen wird. Zur bestmöglichen Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen ist auch hier zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ratsam. Ihr Anwalt wird dann für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte und das FAER (Fahreignungsregister / Flensburger Punktekonto) nehmen, Sie entsprechend beraten und sich dafür einsetzen, ein Bußgeld oder Fahrverbot möglichst zu verhindern.

Downloads

Bevor wir für Sie tätig werden können, bedarf es einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung durch Sie. Zu diesem Zweck bieten wir Ihnen hier die Möglichkeit, sich Vordrucke unserer Vollmachten herunter zu laden.

Es stehen Vollmachten für die Vertretung in „Allgemeinen Rechtsangelegenheiten“ sowie für die Verteidigung in „Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren“ zum Download für Sie bereit.

Bitte wählen Sie für sämtliche Anliegen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Angelegenheiten oder solchen, die ein Bußgeldverfahren betreffen, die „Strafprozessvollmacht“ und in allen sonstigen Angelegenheiten (z. B. Schadensregulierung nach Verkehrsunfall, Scheidung, Kündigung etc.) die „Allgemeine Vollmacht“.

Bitte drucken Sie die jeweils passende Vollmacht aus und senden Sie diese versehen mit Ort- und Datumsangabe sowie Ihrer Unterschrift an die Kanzlei (gern vorab per Email oder Fax)!